AGB


Allgemeine Verkaufsbedingungen der eibe AG

Gültig ab 01.01.2020

A. Parteien
I. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AVB) regeln die geschäftlichen Beziehungen der
    eibe AG
    Neue Winterthurerstrasse 28
    8304 Wallisellen
    Tel.: +41 44 831 15 60
    E-Mail: eibe@eibe.ch
    www.eibe.ch

Handelsregister; Firmen ID: CH-020.3.003.716-4,
UID-Nummer: CHE-107.481.486
Zeichnungsberechtigter Geschäftsführer: Andreas Bellmont
Verwaltungsrat: Tilo Eichinger
nachstehend – Verkäufer – genannt
und dem Kunden
nachstehend – Käufer – genannt
beim Verkauf und der Planung von Spiel- und Sportgeräten und der Erbringung sonstiger Leistungen.

II. Käufer können sowohl
1. Unternehmer, also jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sein, die bei Abschluss eines Rechts-geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Oder aber:
2. Verbraucher, also jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


B. Geltungsbereich
1. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

3. Gegenüber Unternehmern gelten diese AVB auch für zukünftige gleichartige Rechtsgeschäfte (Ankauf oder Planung von Spiel und Sportgeräten).



C. Angebot von Waren

Der Verkäufer bietet Spiel- und Sportgeräte als vorkonfektionierte und standardisierte Produkte (Katalogware) oder als Ergebnis einer individuellen Planungsleistung an.



D. Vertragsschluss

I. Kauf
1. Bei Kaufverträgen über vorkonfektionierte und standardisierte Produkte (Katalogware) sowie bei Angeboten über individuelle Produkte gilt:

2. Angebote des Verkäufers stellen eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar ein Angebot zum Kauf der Ware zu unterbreiten. Der Kunde gibt gegenüber dem Verkäufer ein Angebot zum Kauf von Waren ab. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Das Recht des Bestellers zum Widerruf nach den Bestimmungen in Abschnitt U. bleibt unberührt. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung durch den Verkäufer dem Käufer zugeht.
Wird ein Vertragsangebot vom Verkäufer nicht innerhalb von 2 Wochen durch Auftragsbestätigung angenommen, gilt dieses als abgelehnt und der interessierte Kunde ist nicht mehr gebunden.

II. Planung
1. Soweit der Kunde die individuelle Planung eines Sport- oder Spielgerätes durch den Verkäufer wünscht, unterbreitet der Verkäufer auf Basis der Angaben des Kunden zum beplanenden Bereich ein individuelles Angebot über Art und Weise und Kosten der Beplanung des Bereiches.

2. Zum Vertragsschluss gilt Abschnitt D.I.(2)

3. Sofern der Verkäufer mit Planungsleistungen gemäß D. II. betraut worden ist, gilt, dass der Zeitraum bis zum Abschluss der Planungsleistungen zwischen den Parteien individuell vereinbart wird und in der Auftragsbestätigung mitgeteilt wird.

4. Die Planung erfolgt auf Grundlage der Pläne und Anforderungen des Käufers. Grundlage der Planungen sind die vom Kunden zu übermittelnden Karten, die die räumlichen und topographischen Verhältnisse des zu beplanenden Bereiches zutreffend wiedergeben. Die Kosten, die darauf beruhen, dass dem Verkäufer fehlerhafte oder falsche Unterlagen als Grundlage der Planungen vom Käufer zur Verfügung gestellt worden sind, trägt der Käufer.

5. Der Verkäufer erstellt ein Angebot für die Bestückung des zu beplanenden Bereichs und liefert dem Käufer eine tabellarische Liste der Spiel- und Sportgeräte nebst Preisen, die in der Planung Berücksichtigung finden.

6. Sofern der Käufer dieser Planung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang der Planung widerspricht, gilt die Planung als abgenommen. In jedem Fall gilt die Planung als abgenommen, wenn der Käufer die angebotenen Spiel- oder Sportgeräte gemäß der tabellarischen Liste bestellt.



E. Preise/Bezahlung

1. Alle Preisangaben in den Angeboten des Verkäufers sind Endpreise in Schweizer Franken (CHF) inklusive sonstiger Preisbestandteile und etwaigen anfallenden Steuern und Abgaben. Die Versand- bzw. Frachtkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Die Frachtleistung beinhaltet die Lieferung bis zur Bordsteinkannte, ohne Ablad und Vertragung.

2. Alle Preise sind ohne Montage. Bei Montagen trägt der Kunde die Kosten nach unseren Montagebedingungen. Sollte die Montage bei Anlieferung nicht möglich sein, so berechnen wir dem Kunden die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten z.B. zusätzliche Arbeitsstunden des Personals, Anfahrzeiten und -kosten sowie Reisekosten und Spesen.

3. Der Mindestbestellwert beträgt 50 CHF (Netto-Warenwert ohne Versand- oder Frachtkosten).

4. Grundsätzlich gilt Vorauskasse als vereinbarte Zahlungsart. Sofern Vorauszahlungen vereinbart sind, müssen diese bis spätestens eine Woche nach der Auftragsbestätigung ohne Abzug durch den Kunden erbracht worden sein, ansonsten verschiebt sich die Lieferung bzw. Übergabe auf einen durch den Verkäufer neu festzulegenden späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zahlungseingang.

5. Ein Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn ein Skontoabzug ausdrücklich vereinbart ist und der Rechnungsbetrag fristgerecht in voller Höhe eingeht sowie der Kunde nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen in Verzug ist.

6. Es werden Verzugszinsen von 5 % belastet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens.

7. Treten nach dem Vertragsschluss in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers Umstände ein, bzw. werden uns diese erst dann bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware solange zurückzuhalten, bis die Ware vollständig im Voraus bezahlt ist oder uns in angemessener Höhe Sicherheit für den Zahlungsanspruch geleistet wurde.

8. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gemäß J. dieser AVB unberührt.



F. Auslieferung/Übergabe der Waren

1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 20 Wochen ab Vertragsschluss bei fristgerechter Zahlung des Kaufpreises.

2. Sofern wir verbindliche Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware gilt insbesondere, die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

4. Die Rechte des Käufers gemäß Abschnitt J. dieser AVB und unsere gesetz­lichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

5. Für den Verkauf an Unternehmer gilt: Unsere Lieferbedingungen sind grundsätzlich ex works (Incoterms 2010: EXW).



G. Gewährleistung

1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress etc).

2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogangaben, welche die Qualität und Funktion der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen sowie Holzveränderungen – insbesondere Schwundrisse bei Spielplatzgeräten – sind keine Mängel.

3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

4. Die Mängelansprüche des Käufers, setzen voraus, dass er seinen gesetz­lichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Verpackungsschäden an gelieferter Ware sind sofort bei Lieferung bei der liefernden Spedition anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, haben wir gegenüber dem Käufer das Recht zu wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Fracht- oder Portokosten für die Rücksendung sind vom Käufer zu tragen. Ebenso die Kosten des Ein- und Ausbaus der beanstandeten Teile, sofern dies dem Kunden zugemutet werden kann und nichts anderes abgemacht wurde. Die Material- und Lieferkosten für die Ersatzlieferung übernimmt der Verkäufer. Liegt nach der Prüfung jedoch kein Mangel vor, können wir vom Käufer die entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

9. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvor- nahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufver- trag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

11. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Auf- wendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Abschnitt J. und sind im Übrigen ausgeschlossen.



H. Annahmeverzug, Gefahrenübergang, Verschiebung von Lieferfristen

1. Beim Verkauf gilt: Wird Ware an einen Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf diesen Kunden über, wenn die Ware das Unternehmen des Verkäufers verlässt. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer Transport oder Versand übernimmt bzw. beauftragt.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Verkäufer gekaufte Ware abzunehmen. Das gesetzliche Recht zur Leistungsverweigerung bleibt hiervon unberührt. Kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, so hat er, wenn er diese Pflichtverletzung zu vertreten hat, dem Verkäufer den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand (u.a. Arbeitszeit der Mitarbeiter des Verkäufers, Fahr-, Lager- und Materialaufwand) zu erstatten und den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen.

3. Teillieferungen und Teilleistungen durch den Verkäufer sind zulässig.

4. Eine Verschiebung des Ausliefertermins auf Wunsch des Kunden ist grund- sätzlich nicht möglich. Gewährt der Verkäufer dem Kunden aus Kulanz eine Verschiebung, dann entstehen dem Käufer folgende Mehrkosten: 1 % des Auftragswertes als einmalige pauschale Bearbeitungsgebühr sowie 2 % des Auftragswertes pro Kalenderwoche für Auslagekosten. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein, oder nur ein geringerer Schaden entstan-den ist. Der Verkäufer behält sich vor, darüber hinaus entstehende Kosten gegen Nachweis zu berechnen, z.B. Montage- und Anfahrtszeiten.

5. Nachträgliche Änderungswünsche seitens des Kunden bis zu 10 Tage nach dem Datum der Auftragsbestätigung sind für den Verkäufer nur dann bindend, soweit er diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die durch die Änderung verursachten Kosten trägt der Kunde. Diese betragen grundsätzlich mindestens 1% des Brutto-Auftragswertes. Bei nachträglichen Änderungswünschen des Kunden ist der Verkäufer von der Einhaltung des Liefertermins bzw. der Lieferfrist befreit.

6. Terminverschiebungen, die durch den Käufer verursacht werden, führen trotzdem zur Zahlungspflicht zu den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungszeitpunkten oder wenn der Verkäufer lieferbereit ist (bei Zahlung bei Lieferung).



I. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, oder  wenn Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen
Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigen- tumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

5. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

6. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Nr. 5 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Anbetracht der abgetretenen Forderungen.

7. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.



J. Haftungsbeschränkung

1. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaß-
stabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
    a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    b. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.



K.  Verjährung

Gegenüber Unternehmern gilt folgendes:
1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme, ansonsten mit dem Übergang von Nutzen und Gefahr.

2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ab- lieferung. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.

3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.



L. Anwendungsbereich unserer Produkte

Die Produkte sind für den Einsatz innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz konzipiert. Für die Konformität unserer Produkte mit gesetzlichen oder normativen Bestimmungen in Ländern außerhalb der EU übernehmen wir daher keine Haftung. Dies gilt insbesondere für den Import in die USA und Kanada.



M. Rechtswahl

Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt Schweizer Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.



N. Gerichtsstandvereinbarung

Der Gerichtsstand für alle Ansprüche ist unser Geschäftssitz in Wallisellen. Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz haben, oder für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb der Schweiz verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.



O. Rechtevorbehalt

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weiter-gabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.



P. Datenschutz

Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten ausschließlich in dem für die Ausführung der Verträge erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Eine Weitergabe von Daten der Kunden an Dritte oder eine Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt oder der Verkäufer ist gesetzlich dazu verpflichtet und berechtigt. Detailliertere Angaben publizieren wir auf unserer Homepage.



Q. Schutzrechtsverletzungen

Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen auf Grund Schutzrechts-Verletzungen (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patente, Gebrauchsmuster, ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz) frei, wenn die Schutzrechtsverletzungen auf Vorgaben des Kunden beruhen.



R. Garantie für Spielplatzgeräte

Neben der in Abschnitt G. beschriebenen Gewährleistung gewährt der Verkäufer für Spielplatzgeräte unter den nachfolgenden Bedingungen eine Herstellergarantie.
1. Garantiezusage für Spielplatzgeräte
    - 15 Jahre Garantie auf Standsicherheit, gegen Durchrosten von Edelstahl Bauelementen
    - 10 Jahre Garantie auf Standsicherheit, gegen Durchrosten von verzinkten und pulverbeschichteten Baulementen
    - 10 Jahre Garantie auf Standsicherheit, gegen Fäulnis und Pilzbefall auf alle Robinienhölzer und geölten Eukalyptus Brettschichthölzer
    - 10 Jahre Garantie auf Standsicherheit, gegen Fäulnis und Pilzbefall auf alle Nadelhölzer mit RAL Kesseldruckimprägnierung
    - 10 Jahre Garantie auf Standsicherheit, gegen Fäulnis und Pilzbefall auf alle geölten Lärche Brettschichthölzer
    - 5 Jahre Garantie auf Standsicherheit gegen Fäulnis und Pilzbefall auf alle unbehandelten Lärchen/Douglasie Hölzer
    - 5 Jahre Garantie gegen Bruch, Funktionsstörungen, bedingt durch Konstruktion, Verarbeitung und Materialauswahl
    - 2 Jahre Garantie gegen Funktionsstörungen und Bruch auf bewegliche Teile, Lager, Federn, Netze, Elektronik, Verschleißteile, im Boden verbaute Hölzer (kdi, Lärche, Douglasie)

2. Von der Garantie ausgenommen sind:
    - Natürliche Holz-/Materialeigenschaften (Schwundrisse)
    - nutzungsbedingter Verschleiß (Gelenke, Seile, etc.),
    - Weidenprodukte, Vandalismus, mutwillige Zerstörung und Höhere Gewalt
    - Schaden durch inkorrekte Lagerung oder Montage
    - Rost von Metallteilen durch Salz- oder Chlorwasser oder Salzwassernebel
    - Schäden wegen mangelnder Wartung
    - Spielanlagen welche in Rindenmulch verbaut wurden
    - Rost, verursacht durch Kratzer oder Macken
    - Verblassen von Farben (bspw. HPL)
    - Alle Modifikationen

3. Die Frist beginnt mit dem Tag der Auslieferung.

4. Voraussetzungen
Voraussetzung für das Wirksamwerden der Garantie ist bestimmungsgemäße Benutzung und entsprechende Pflege, im Bedarfsfall die fachgerechte Reparatur unter Verwendung von Eibe Original-Ersatzteilen, sowie die Wartung durch geschultes Personal unter Beachtung der Herstellervorgaben. Den Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung (Vorlage der vollständigen Kontroll- und Wartungsberichte nach den Vorgaben der DIN EN 1176, Teil 7) hat der Käufer zu führen.

5. Garantieleistung
Die Garantieleistung umfasst kostenlose Ersatzteillieferung, die Kosten von De-/Montage trägt der Kunde. Bei berechtigten Garantieansprüchen ist der Verkäufer berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Eine Rückabwicklung des Vertrages oder Ansprüche auf Minderung des Preises auf Grund dieses Garantieversprechens sind ausgeschlossen.
Die gesetzlichen Ansprüche aufgrund Sachmängelhaftung bleiben hiervon jedoch unberührt.



S. Widerrufsrecht für private Endkunden

Widerrufsrecht für private Endkunden bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden oder bei Fernabsatzgeschäften. Privater Endkunde ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.



Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mittels einer eindeutigen Erklä- rung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.



Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurücker- halten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unter- richten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen
die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 600 CHF geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur
Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.



Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des privaten Endkunden zugeschnitten sind.
Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoft- ware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Verträge, bei denen der private Endkunde den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhal- tungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

 

Muster-Widerrufs-Formular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An

eibe AG, Neue Winterthurerstrasse 28, 8304 Wallisellen, Schweiz

E-Mail: eibe@eibe.ch

- Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*) _____________ / erhalten am (*) ______________

- Name des privaten Endkunden ______________________________

- Anschrift des privaten Endkunden ____________________________

- Unterschrift des privaten Endkunden (nur bei Mitteilung auf Papier) _______________________

- Datum __________________

(*) Unzutreffendes streichen.